Die Aufwertung von gleichgeschlechtlichen
Beziehungen ist in atemberaubendem Tempo vor sich gegangen. 1973
verzichtete der Gesetzgeber auf die Bestrafung von Homosexuellen; in
seiner letzten Fassung wurde der berüchtigte Paragraf 175 erst 1994
aus dem Gesetzbuch gestrichen. Heute, keine 20 Jahre später, geht es
in der gesellschaftlichen Debatte um die völlige Gleichstellung von
Lebenspartnerschaften mit der Ehe zwischen Mann und Frau. Das
heißt, eigentlich geht es schon gar nicht mehr darum. Denn selbst in
der Union findet sich nur noch eine belächelte Minderheit, die zu
behaupten wagt, eine Beziehung zwischen Mann und Frau sei per se
schutzwürdiger als die zwischen zwei Männern oder zwei Frauen. Der
Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael
Grosse-Brömer, kündigte an, seine Fraktion wolle in Kürze ein Gesetz
zur Gleichstellung der Homo-Ehe vorlegen. Interessanterweise sind es
ausgerechnet die Gerichte, eine in konservativen Kreisen höchst
angesehene Institution, die die Revolutionierung des
gesellschaftlichen Denkens vorantreiben. Tatsächlich belegt die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht von
Lebenspartnern, dass sich für eine Diskriminierung keine rationalen
Argumente mehr finden lassen.
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