Dass ein Gerichtsurteil das Leid der Opfer nicht
wieder gutmachen kann, muss allen klar sein. Klar ist zudem, dass es
in diesem Prozess ausschließlich um die persönliche Schuld des
Angeklagten ging. Gefühlt bleibt aber auch der Eindruck, dass die
Deutsche Bahn zu schnell aus dem Schneider war. Sie kam nie bis auf
die Anklagebank, Ermittlungen wurden eingestellt. Sicherungstechnik,
die den Unfall verhindert hätte, war auf Strecken wie in Hordorf mit
maximal erlaubtem Tempo 100 nicht vorgeschrieben. Durfte sich die
Bahn aber jahrelang auf einer Verordnung ausruhen, obwohl ihr die
Gefahren angesichts vorheriger Beinahe-Unfälle bewusst gewesen sein
müssen? Fragwürdig ist das allemal.
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