Mitteldeutsche Zeitung: zu Vorratsdatenspeicherung

Prinzipiell lässt sich lange darüber streiten, ob
die Vorratsdatenspeicherung zu weit geht und von welchem Nutzen sie
ist. Die Befürworter sagen, auf die Daten werde in Wahrheit ja nur im
Fall einer Straftat zugegriffen. Die Gegner halten schon die
Speicherung für unzumutbar. Ob sich die Karlsruher Richter dem nun
anschließen, wird man sehen. Tatsächlich gibt es längst eine von
Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ins
Spiel gebrachte Alternative: das „Quick Freeze“, das Daten
Verdächtiger bei konkretem Verdacht für einen gewissen Zeitraum
einfriert. Das Ende des Streits naht.

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Hartmut Augustin
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