Es gibt berechtigte Einwände gegen dieses
Instrument. Es gibt aber noch triftigere Argumente dafür. Denn mit
Hilfe der Speicherung von Telekommunikationsdaten lässt sich
Kriminalität effektiver bekämpfen. Dass dabei die Verhältnismäßigkeit
gewahrt bleibt, lässt sich regeln. So hat Innenminister Hans-Peter
Friedrich (CSU) vorgeschlagen, die Daten nur vier statt sechs Monate
aufzubewahren. Auch kommt der Zugriff sowieso bloß bei schweren
Verbrechen in Betracht – und ausschließlich bei richterlicher
Genehmigung.
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Hartmut Augustin
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