Die Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt ein
schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre jedes Bürgers, gerade
weil sie eine pauschale Erfassung aller Informationen und
Bewegungsprofile ermöglicht. Verfassungsrechtlich ist nur das
Verfahren vertretbar, das die Justizministerin vorgeschlagen und die
EU-Kommission nun abgelehnt hat. Sollte Brüssel aber genau diese
verdachtsabhängige Speicherung mit richterlicher Genehmigung wieder
ermöglichen, müsste man sich ernsthaft fragen, ob die Brüsseler
Politik noch vernünftigen Kriterien standhält.
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Hartmut Augustin
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