Eine aktive Rolle Brüssels sehen die europäischen
Verträge nicht: Verbraucherschutz zählt zu den Zuständigkeiten der
Mitgliedsstaaten. Doch es gibt Ansatzpunkte, um den betroffenen
Kunden in der EU zu helfen, heißt es in Brüssel. Schließlich habe der
größte Autobauer der Gemeinschaft gegen Klauseln des
EU-Verbraucherrechts verstoßen. Konkret genannt werden die
Bestimmungen zur Garantie sowie gegen unlautere Geschäftspraktiken.
Europas zersplitterter Markt räumt den Betroffenen aus 28
Mitgliedsstaaten sowie weiteren Kunden in Nicht-EU-Ländern kaum
Möglichkeiten für eine gemeinsame Interessenvertretung ein. Wenn die
EU-Kommission sich nun zur Schaltstelle des Verbraucherschutzes
macht, weht VW der Wind heftig ins Gesicht.
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Hartmut Augustin
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