Mit Müh– und Not hatten die Verfolger eine Anklage
wegen Bestechlichkeit formuliert: Wegen eines Vermögensvorteils von
770 Euro soll er einem befreundeten Film-Produzenten zugesichert
haben, eines seiner Projekte fördern zu lassen. Der niedersächsische
Ministerpräsident gekauft für 770 Euro? Das ist lächerlich.
Entsprechend hat das Landgericht Hannover den Vorwurf der
Bestechlichkeit in der Anklage nicht zugelassen. Der Vorwurf lautet
nun: Vorteilsannahme. Möglicherweise habe Wulff den Anschein der
Käuflichkeit erweckt. Es ist der Anschein des Scheinriesen.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Weitere Informationen unter:
http://