Sergej W. wollte nicht nur knallen, sondern auch
töten. Die Freiheitsstrafe von 14 Jahren ist relativ milde. Bei einem
28-fachen Mordversuch aus purer Habgier wäre durchaus auch eine
lebenslange Haft möglich gewesen. W. kam hier sein Geständnis zugute.
Zwar hatten die Fahnder eh schon viele Indizien gegen ihn in der
Hand. Sie wussten nur nicht, wie der benutzte Sprengstoff
zusammengesetzt war. Nur weil W. dies offenbarte, konnten
Sachverständige die potenziell tödliche Wirkung feststellen. Und nur
deshalb konnte W. wegen Mordversuchs verurteilt werden.
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