Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Madl

Natürlich wird sich so mancher fragen, ob das
angesichts der Dreistigkeit Madls gerecht ist. Aber die Alternative
wäre ein Prozessmarathon mit ungewissem Ausgang gewesen. Insonfern
war der Vergleichsvorschlag des Gerichts weise. Er löst aber ein
Problem nicht: Dass wegen unzureichender Regelungen im
Abgeordnetengesetz eine Neuauflage des Falles Madl möglich ist.
Schwammig ist aber nicht nur die Frage der Mitarbeiter-Vergütung
geregelt. So können Abgeordnete nach wie vor – und wie es auch Madl
tat – ihr Wahlkreisbüro im eigenen Haus einrichten und dafür die
gleiche Pauschale kassieren, als wenn sie ein Büro anmieten würden.
Nach dem Ende der Madl-Affäre ist daher der Landtag gefordert, sich
endlich konkrete Regeln zu geben.

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Hartmut Augustin
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