Bisher haben die deutschen Gerichte in dieser Frage
uneinheitlich entschieden. Der BGH gibt nun eine liberale Linie vor.
Zwar weiß niemand, wie viele Paare sich heute schon mit Hilfe von
Leihmüttern im Ausland den Kinderwunsch erfüllen. Doch die Zahl wird
nach dem BGH-Urteil deutlich ansteigen. Dabei haben die Richter die
Probleme der Leihmutterschaft nicht übersehen. Es gibt Leihmütter,
die doch ein Verhältnis zu dem ausgetragenen Kind entwickeln und es
deshalb behalten wollen. Und es gibt Auftragseltern, die das
bestellte Kind einfach nicht mitnehmen, zum Beispiel weil es
behindert ist. Deshalb hat der BGH das deutsche Verbot der
Leihmutterschaft nun auch nicht in Frage gestellt. Auch in
Deutschland sollte man überlegen, ob das generelle Verbot der
Leihmutterschaft noch zeitgemäß ist. Fehlentwicklungen könnte man
auch durch strenge Regeln vermeiden.
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Hartmut Augustin
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