Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von
Staat und Politik auf die Gremien des ZDF deutlich beschränkt – auf
maximal ein Drittel der Sitze. Ausgangspunkt der Klage war, dass der
Vertrag von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender aus politischen
Gründen nicht verlängert wurde. Dahinter standen aber nicht „die
Staatsvertreter“ im ZDF-Verwaltungsrat, sondern nur manche, nämlich
die der Union. Die SPD-Vertreter hätten Brender gerne behalten. Unter
den staatsfernen Mitgliedern des Verwaltungsrats stimmten ebenso
manche gegen Brender, andere für ihn. Eine Reduzierung des
Staatsanteils in den Gremien ist also ein eher naives Mittel gegen
politische Einflussnahme. Das Urteil wird nicht verhindern, dass es
in den ZDF-Gremien weiterhin schwarze und rote Fraktionen – so
genannte „Freundeskreise“ – gibt. Wichtig ist aber weniger, wie die
Gremien zusammengesetzt sind, sondern vielmehr, dass die Politik den
Redaktionen keine Vorgaben macht.
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