Im Grundsatz ist das der einzig konsequente Weg, die
Auflagen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu
erfüllen. Opfer und Gemeinwesen müssen geschützt werden, aber ohne
zugleich die Rechte von Straftätern so drastisch zu beschneiden, wie
das mit der nachträglichen Verwahrung geschehen ist. Zwar ist damit
ein Dilemma gelöst, aber zugleich ein neues geschaffen: Die nun
freizulassenden Gewaltverbrecher können nicht wirklich mit einer
elektronischen Fußfessel kontrolliert werden. Die kann nur Teil einer
ganzen Sicherheitskette sein, die nun zu spannen ist – bis hin zur
ständigen Kontrolle durch die Polizei. Das muss die Regierung auch so
sagen und keine Scheinsicherheit vorgaukeln. Natürlich wird das
teuer. Aber der Schutz aller ist das wert.
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Hartmut Augustin
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