Der zweite Anlauf einer Einlagensicherung wird zu
einem Wagnis, weil die große Verantwortung für die EU-Verwaltung
einem Blankoscheck gleichkommt. Denn die will nun selbst bestimmen,
wie lange in einem Krisenfall Hilfsgeld aus nationalen
Einlagensicherungssystemen als Kredite vergeben werden. Anders
gesagt: Einer Behörde, die am liebsten gestern schon alle Notkassen
der Banken und Sparkassen vergemeinschaften möchte, traut man nicht
zu, den Abbau der Risiken abzuwarten. Denn richtig ist: Erst wenn
alle Geldinstituten die faulen Kredite abgewickelt haben, kann eine
gemeinschaftliche Verantwortung eingeführt werden.
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