Wir haben uns sehr weit weg bewegt von den Gedanken,
die die Väter und die vier Mütter des Grundgesetzes dazu bewegten in
den Artikel 6 zu schreiben: „Ehe und Familie stehen unter dem
besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Niemand von ihnen dachte
damals daran, dass auch gleichgeschlechtliche Paare unter staatlichem
Schutz, unter Polizeischutz gewissermaßen, stehen sollten. Aber
Paragrafen und Grundgesetzartikel sind dehnbar. Wie schön, wenn sie
auch einmal für etwas so Angenehmes wie die Verbindung von sexuellem
Verlangen und sozialem Status ausgereizt werden. Mal sehen, was noch
kommt.
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