Das Problem liegt – wie oft bei der Rente – in den Einzelheiten.
Jeder Eingriff ins Rentensystem, der Ungerechtigkeit beseitigen soll, kann neue
Ungerechtigkeiten schaffen. Erst war geplant, dass für die Grundrente nur
diejenigen mit niedrigen Rentenansprüchen infrage kommen, die 35 Beitragsjahre
haben. Dann vereinbarte die Koalition, dass es in Sachen Beitragsjahre eine
Gleitzone geben soll. Jetzt heißt es im Gesetzentwurf: Auch mit 33
Beitragsjahren kann es schon Grundrente geben – wenn auch nicht den vollen
Zuschlag.
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