Die heutige EU-Kommissionspräsidentin hat sich mit der Löschung
der Daten wohl sogar rechtskonform verhalten. Denn im Untersuchungsausschuss zur
Berateraffäre gilt zwar ein „Aktenvernichtungsmoratorium“, das heißt Dokumente,
die den Untersuchungsgegenstand betreffen, dürfen nicht geschreddert werden.
Aber der Skandal besteht darin, dass die Gesetzeslage das Ministerium in die
Lage versetzt, zu bestimmen, was beweisrelevant ist. Das Ministerium verkündete
den Abgeordneten kurzerhand, es habe keine Anhaltspunkte dafür, dass der
gelöschte SMS-Verkehr vorlagepflichtige Beweise beinhaltet hätte.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/47409/4492046
OTS: Mitteldeutsche Zeitung
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell