Es gilt zwei Dinge abzuwägen: Natürlich sollen
solche Verträge keine Sparkasse in den Ruin treiben. Kündigungen
müssen möglich sein. Doch zwischen Bank und Kunden besteht ein
Vertrauensverhältnis. Durch pauschale Kündigungen wird das gestört.
Auch nach dem Urteil sollten die Sparkassen mit den Betroffenen einen
für beide vertretbaren Kompromiss finden. Ansonsten leidet zwar
nicht mehr die Bilanz, aber das Image.
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