Jetzt hat sich Hans-Hugo Klein (CDU), vormals
Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, zu Wort gemeldet
und für § 103 Strafgesetzbuch ein gutes Wort eingelegt. Seine
Abschaffung würde „die durch eine Beleidigung ausländischer
Amtsträger bewirkte Schädigung der Beziehungen Deutschlands zu dem
betreffenden Staat schutzlos stellen“. Mit dieser Begründung knüpft
der Verfassungsjurist an das vordemokratische Rechtsverständnis an,
das die Grundlage der „Majestätsbeleidigung“ bildet. Wenn sich ein
ausländischer Staatschef durch Äußerung eines deutschen Journalisten
oder Künstlers beleidigt fühlt und damit die Eintrübung der
Beziehungen zu Deutschland begründet, zeigt er damit, dass er die
Bedeutung von Meinungs- und Kunstfreiheit nicht verstanden hat: Der
deutsche Staat ist nicht für die Ansichten seiner Bürger
verantwortlich.
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Hartmut Augustin
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