Nach wie vor steht der Vorwurf im Raum, die Maut
verstoße gegen EU-Recht, weil sie Ausländer diskriminiere.
Schließlich würden die Deutschen eins zu eins bei der Kfz-Steuer
entlastet, weshalb die Maut faktisch nur noch von den Ausländern
bezahlt werden muss. Dobrindt tut so, als ließen sich diese
Vorbehalte überwinden. Brüssel sieht das anders. Die Chancen stehen
also nicht schlecht, dass Deutschland von der EU vor dem Europäischen
Gerichtshof verklagt wird. Dort ist schon einmal eine deutsche Maut
gescheitert: 1992 verwarf das Gericht die Schwerlastabgabe. Sie war
genauso konstruiert wie die Pkw-Maut.
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Hartmut Augustin
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