Nach wie vor steht der Vorwurf im Raum, die Maut 
verstoße gegen EU-Recht, weil sie Ausländer diskriminiere. 
Schließlich würden die Deutschen eins zu eins bei der Kfz-Steuer 
entlastet, weshalb die Maut faktisch nur noch von den Ausländern 
bezahlt werden muss. Dobrindt tut so, als ließen sich diese 
Vorbehalte überwinden. Brüssel sieht das anders. Die Chancen stehen 
also nicht schlecht, dass Deutschland von der EU vor dem Europäischen
Gerichtshof verklagt wird. Dort ist schon einmal eine deutsche Maut 
gescheitert: 1992 verwarf das Gericht die Schwerlastabgabe. Sie war 
genauso konstruiert wie die Pkw-Maut.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200