Doch was da juristisch zusammengerührt wurde, ist im
Vergleich zu den Bestimmungen in den USA ein hochgradig verdünntes,
nur bedingt wirksames Gegengift im Kampf gegen planmäßige
Betrügereien. Die Musterfeststellungsklage ist, so hat es
Justizministerin Katarina Barley selbst formuliert, lediglich eine
„Vorprüfung“, die über ein generelles Recht auf eine Entschädigung
entscheidet
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell