Mitteldeutsche Zeitung: zur Rücknahme von Elektronikschrott

Das Gesetz enthält nämlich einen ganzen Wust an
Bestimmungen, die die Elektroschrott-Rückgabe einschränken. So
können Verbraucher nur Kleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal
25 Zentimetern abgeben. Die Rücknahme größerer Apparaturen ist
allerdings möglich, sofern zugleich ein gleichwertiges neues Gerät
gekauft wird. Künftig sollen also mit Zollstock ausgestattete
Kunden Diskussionen mit dem Verkaufspersonal darüber führen, was
„gleichwertig“ nun genau bedeutet? Ein schlechter Witz. Dieses
Gesetz sorgt letztlich dafür, dass der Elektroschrott auch weiterhin
auf gleichem Wege entsorgt wird wie bisher: mit dem Hausmüll.

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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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