Den vorauseilenden Gehorsam der Ausschussmehrheit
gegenüber der Regierung hat der Bundesgerichtshof jetzt mit
unmissverständlichen Worten zurückgewiesen. Dem Antrag der beiden
Oppositions-Vertreter von Linken und Grünen auf Amtshilfe hat der
Ausschuss also zuzustimmen und Amtshilfe bei der Bundesregierung zu
beantragen. Alles spricht dafür, dass die Regierung die Ladung des
wichtigsten Zeugen des Untersuchungsausschusses blockieren wird. Aber
nach dem Urteil kann sie der Entscheidung nicht mehr ausweichen: Was
hat Vorrang – die Aufklärung über die Überwachung durch die
Nachrichtendienste oder der Schutz der Nachrichtendienste vor
Aufklärung?
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Hartmut Augustin
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