Mitteldeutsche Zeitung: zur Sterbehilfe

Abgesehen davon, dass die Bundesärztekammer in
ihrer Berufsordnung jede Hilfe zur Selbsttötung verbietet, stören
sich die Kritiker vor allem an dem Wort gewerbsmäßig. Aus gutem
Grund. Der Fall des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch
lehrt, dass Vereine, denen es per Gericht untersagt wurde, für Geld
Sterbehilfe zu leisten, in neue Organisationsformen wechseln. Die
gelten dann nicht als gewerbsmäßig, weil sie sich etwa aus
Beiträgen finanzieren. Sie würden mit dem Gesetz legalisiert. Das
kann keiner wollen.

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