Man kann aber nicht sicher sein, dass das
Innenministerium nicht ernst machen würde, wenn es könnte.
Schließlich stand auch im Geordnete-Rückkehr-Gesetz bis zuletzt eine
Passage, die es erlaubt hätte, Medienvertreter für die
Berichterstattung über bevorstehende Abschiebungen von Flüchtlingen
haftbar zu machen. Derzeit ist das Ibiza-Video um den
österreichischen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache bestes
Beispiel dafür, dass guter Journalismus auf anonyme Informanten
angewiesen ist. Wer hier Verunsicherung schafft, der schützt
letztlich Menschen, die es nicht verdient haben.
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