Monopolkommission befürwortet Entflechtungsbefugnis und Stellungnahmerecht des Bundeskartellamts

Die Monopolkommission unterstützt in ihrem aktuellen Sondergutachten den Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, eine besondere, missbrauchsunabhängige Entflechtungsbefugnis als äußerstes Mittel in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufzunehmen. Diese Entflechtungsbefugnis soll es dem Bundeskartellamt erlauben, marktbeherrschende Unternehmen zu verpflichten, Teile ihres Vermögens zu veräußern. Die Monopolkommission befürwortet auch uneingeschränkt das geplante Stellungnahmerecht des Bundeskartellamts in Gesetzgebungsverfahren mit wettbewerblichem Bezug.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle: „Ich freue mich über die positive Bewertung der Monopolkommission bezüglich der zentralen Punkte der von mir auf den Weg gebrachten Gesetzesinitiative. Das fundierte Gutachten bestätigt unsere Entscheidung für ein besonderes Entflechtungsinstrument als ultima ratio. Die Monopolkommission teilt die Auffassung, dass eine missbrauchsunabhängige Entflechtungsbefugnis sowohl wettbewerbspolitisch sinnvoll als auch verfassungs- und europarechtlich zulässig ist.“

Wie die Monopolkommission hervorhebt, geht es bei der Entflechungsregelung nicht um die Bestrafung von Unternehmen für erfolgreiches internes Wachstum. Ziel ist die Behebung von Funktionsstörungen des Wettbewerbs und der Abbau von Marktzutrittsschranken.

Von der Monopolkommission aufgeworfene Fragen, beispielsweise die möglicherweise von der Entflechtungsregelung ausgehenden Risiken für die Innnovationsbereitschaft, werden im weiteren Verfahren sorgfältig geprüft.

Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de

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