Monopolkommission entlarvt Bruederles Entflechtungsplaene als absurd

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Zum 58. Sondergutachten der Monopolkommission erklaert der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Barthel:<br />
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Allen hoeflichen Beifallsbekundungen zum Trotz, aus dem Sondergutachten geht dreierlei deutlich hervor: Ein Entflechtungsgesetz ist erstens im Grunde ueberfluessig, zweitens ein Investitionshemmnis und drittens ein Sprengsatz fuer den Bundeshaushalt.<br />
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Die Monopolkommission kann zunaechst nicht plausibel machen, weshalb sie sich ueberhaupt zu einer Gesetzesinitiative aeussert, die sich erst im Stadium des Entwurfes eines Entwurfes befindet, ueber den Schwarz-Gelb ueberdies noch munter streitet.<br />
Der Verdacht, dass hier von Seiten des<br />
Bundeswirtschaftsministeriums versucht wurde, ein Gefaelligkeitsgutachten einzuholen, draengt sich auf. So sieht auch die Monopolkommission "keine besondere Dringlichkeit fuer die Einfuehrung einer Entflechtungsregelung". Auf gut Deutsch heisst das: Sie ist schlicht ueberfluessig.<br />
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Darueber hinaus sollte gemaess Monopolkommission, "eine allgemeine Entflechtungsvorschrift nicht auf die Maerkte anwendbar sein, die der Gesetzgeber bereits heute einer Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterstellt hat", weil sonst Regulierungsentscheidungen durch die Anwendung kartellrechtlicher Entflechtungsregeln ueberlagert wuerden. Aber wozu bedarf es dann noch eines Entflechtungsgesetzes, wenn die Bereiche Elektrizitaet, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn laengst durch die – uebrigens dem Bundeswirtschaftministerium zugeordnete – Bundesnetzagentur reguliert werden?<br />
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Zweitens thematisiert die Kommission in aller Breite den "Verlust von Investitions- und Innovationsanreizen" – voellig zu Recht. Wer investieren will und im Erfolgsfall mit "Entflechtung" bedroht wird, ueberlegt sich jede Ausgabe dreimal.<br />
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Das hat die Monopolkommission sehr wohl erkannt. Deshalb schlaegt sie vor, "den entflochtenen Unternehmen neben dem Verkaufserloes eine Kompensation aus oeffentlichen Mitteln zu gewaehren." Gleichzeitig gibt sie zu, dass diese kaum objektiv abschaetzbar seien. Das ist der Gipfel: Der Steuerzahler soll auch noch fuer Bruederles Wettbewerbsideologie finanziell einstehen – und zwar in unbestimmter Hoehe.<br />
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Daraus kann man nur eine Schlussfolgerung ziehen: Die Bundesregierung muss sich sofort von einem Entflechtungsgesetz verabschieden und damit aufhoeren, Ministerien und Gutachter mit dem Lieblingsspielzeug einzelner Minister zu beschaeftigen.<br />
Deren wertvolle Arbeit sollte sich auf die wirklichen Probleme konzentrieren. Arbeit – auch die der Ministerien – muss sich wieder lohnen.<br />
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