Am Donnerstag debattierte das Plenum zum Thema
„Schlichtung im öffentlichen Personenverkehr“. Dazu erklärt die
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marlene Mortler:
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der
Verbraucherrechte im Personenverkehr durch Schlichtungsverfahren
zeigt erste Erfolge. Dank der bisher vor allem für den Bahnverkehr
tätige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)
konnten 90 Prozent aller Streitfälle einvernehmlich geregelt werden.
Jetzt sind die deutschen Fluggesellschaften in der Pflicht. Sie
stehen bei uns im Wort, sich, wie versprochen, an
Schlichtungsverfahren zu beteiligen. Wir setzen dabei weiter auf eine
freiwillige Lösung. Da sich diese bereits abzeichnet, lehnen wir die
von der SPD geforderte Verpflichtung von Luftfahrtunternehmen als
überflüssig ab.
Reisende in Deutschland genießen grundsätzlich einen hohen
Verbrauchschutz. Dieser geht über den geltenden Standard in der EU
hinaus. Das deutsche Pauschalreiserecht hat sich bewährt. Die Haftung
zur Erbringung vertraglicher Leistungen ist bei uns sehr weitgehend
geregelt.
Hintergrund:
In Deutschland werden pro Jahr 190 Millionen Flugpassagiere
befördert. Dem Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF)
zufolge lassen sich über 99 Prozent aller Kundenbeschwerden
außergerichtlich zufriedenstellend lösen. Eine solche vorherige
Beschwerde ist Voraussetzung für einen Schlichtungsverfahren.
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