Mortler: Mehr Verbraucherschutz bei Teilzeit-Wohnrechten

Der Tourismus-Ausschuss des Deutschen Bundestages
hat heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung
der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge zugestimmt. Der
Entwurf, der zum 23. Februar 2011 in Kraft treten soll, setzt eine
EU-Richtlinie um. Er verbessert die Rechte von Verbrauchern gegenüber
Anbietern dieser Urlaubsform. Dazu erklärt die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marlene
Mortler:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Entwurf als Gewinn für
den Verbraucher. Wir verbessern seine Rechte gegenüber den Anbietern
dieser besonderen Urlaubsform. Mit einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag
sichert sich ein Verbraucher gegen einmalige Zahlung einer festen
Summe für mehrere Jahre das Recht, in einem bestimmten Zeitraum
beispielsweise eine Ferienwohnung nutzen zu dürfen. In der Praxis hat
sich gezeigt, dass die bisherigen Regelungen mit Blick auf den
Verbraucherschutz lückenhaft waren. Wir nehmen daher mit dem Entwurf
künftig Anbieter von Ferienwohnrechten stärker in die Pflicht. So
müssen sie Werbung für ihre Produkte künftig deutlich als solche
kenntlich machen. Zudem werden sie verpflichtet, den Verbraucher vor
Vertragsabschluss mit einer Widerrufsbelehrung auf sein
Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist hinzuweisen. All dies ist
schriftlich zu bestätigen. Widerruft der Kunde, sind ihm sämtliche
Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und Rückabwicklung zu
erstatten.

Dieser Schutz erstreckt sich fortan auch auf Vermittlungsverträge
und die Mitgliedschaft in Tauschsystemen, die direkt mit
Teilzeitwohnrechten zusammenhängen. Auch Teilzeit-Nutzungsrechte an
beweglichen Übernachtungsimmobilien wie Hausbooten oder Wohnmobilen
sind künftig erfasst. Gleiches gilt für langfristige Urlaubsprodukte,
die Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen im Zusammenhang mit
einer Unterkunft für die Dauer von mehr als einem Jahr gewähren.

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