Mospilan SG gegen die Kirschfruchtfliege genehmigt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat jetzt für die Saison 2010 die Genehmigung nach § 11 PflSchG für Mospilan SG zum einmaligen Einsatz gegen die Kirschfruchtfliege erteilt. Somit wird eine wichtige Lücke in der Erzeugung von hochwertigen Qualitätskirschen geschlossen.
Die Genehmigung gilt vom 19.Mai 2010 und ist für 120 Tage gültig. Die maximal mögliche Einsatzzeit für Mospilan SG endet demnach am 15. September 2010.

Mospilan SG (200 g/kg Acetamiprid) wird gegen die Kirschfruchtfliege mit 0,125 kg/ha und Meter Kronenhöhe bei einer angenommenen Wassermenge von 500 l eingesetzt. Aus diesem Verhältnis resultiert eine allgemeine Konzentration von 0,025%, d. h. 25 g Mospilan SG je 100 l Spritzbrühe. Die Wartezeit beträgt aktuell 21 Tage.
Anfang Juni wird die Genehmigung für zwei Behandlungen bei einer Wartezeit von 14 Tagen erwartet.

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