Aufgrund des Urteils könnten rund 70 als gefährlich eingestufte Gewalttäter die Freiheit zurückgewinnen. Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetzentwurf, um den Vorgaben des EGMR gerecht zu werden. Dabei steht sie vor der Herausforderung, gleichzeitig die Grundrechte der Täter zu achten und die Allgemeinheit vor den als gefährlich qualifizierten Tätern zu schützen.
In einem Beitrag für die Legal Tribune ONLINE (lto.de) analysiert Generalbundesanwalt a.D. Kay Nehm die schwierige Situation und macht Vorschläge für die Neuregelungen.
Nehm fordert, den „bisherigen, fadenscheinig gewordenen Flickenteppich der Sicherungsverwahrung für gefährliche Sexualtäter nicht nur auszubessern, sondern rundum zu erneuern.“ Zumindest hinsichtlich schwerer Sexualdelikte hält er einen „deutlichen Paradigmenwechsel von der Repression zur Prävention“ für erforderlich. Weiter solle der Gesetzgeber die „Sicherungsverwahrung für bestimmte Sexualdelikte mit hoher Gefährlichkeit und hoher Rückfallwahrscheinlichkeit“ zum Regelfall erklären. Strafrichter müssten dadurch in den allermeisten Fällen bereits zum Zeitpunkt der Verurteilung die Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Verbüßung der Haftstrafe anordnen. „Dann wüsste auch der Verurteilte, woran er ist. Die drohende Sicherungsverwahrung wäre ihm ständige Mahnung, aktiv an der Verwirklichung des Vollzugsziels mitzuarbeiten“, erläutert Kay Nehm seinen Vorschlag, der für erhebliche Diskussionen sorgen dürfte.