
– Persönliche Managerhaftung ist Teil des DIN-Standards für
private Beratung
– Vermittler sollten ab sofort Firmenchefs über Haftungsrisiken
aufklären
– Persönliche D&O-Versicherung für Manager so wichtig wie eine
private Haftpflichtversicherung
Die persönliche Haftung von Managern ist dank des neuen
DIN-Standards nun ein wichtiger Bestandteil der privaten Beratung
geworden. Dafür hat sich der Hamburger Assekuradeur für das
Gewerbegeschäft, ConceptIF BIZ, im Rahmen der Beratungen der
Expertengruppe eingesetzt. Schlussendlich wurde die Information über
die persönlichen Haftungsrisiken von Managern in die
Basis-Finanzanalyse von Privathaushalten nach der DIN-Norm 77230
aufgenommen. Für Vermittler ergeben sich hieraus erhebliche
vertriebliche Chancen und die Aussicht, mögliche Haftungsrisiken in
ihren Beständen durch eine normgerechte Beratung zu beseitigen.
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, die nicht nur für
große Dax-Konzerne, sondern auch im Mittelstand und für Vereine und
Stiftungen tätig sind, müssen künftig von ihrem Vermittler, wenn er
die neue DIN-Norm anwendet, über eine persönliche
D&O(Directors-and-Officers)-Versicherung informiert werden. Der
Grund: Manager in Deutschland haften gesetzlich mit ihrem gesamten
Privatvermögen, wenn sie ihre unternehmerischen Pflichten verletzen.
„In diesen Fällen hilft weder eine private Haftpflicht- noch eine
Privatrechtsschutz-Versicherung“, erklärt Jörg Reiner,
Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH. Nach seiner Einschätzung
gewinnt die persönliche D&O-Versicherung mit dem Inkrafttreten der
DIN 77230 massiv an Bedeutung und rückt aus dem bisherigen
Nischen-Dasein ins Rampenlicht der Beratung.
Eine persönliche D&O-Police ist für Geschäftsführer, Vorstände und
Aufsichtsräte genauso wichtig wie eine private
Haftpflichtversicherung. Gleichzeitig werden durch die DIN 77230
Vermittler von einer scheinbar schwierigen Beratungsaufgabe befreit,
wenn ihre Kunden lediglich durch eine Unternehmens-D&O abgesichert
sind. Dazu Jörg Reiner: „Das private Haftungsrisiko der Manager wird
durch die Norm richtigerweise in das private Umfeld des Managers
verlagert. Der Vermittler sollte seine Kunden unbedingt darüber
informieren, dass eine Unternehmens-D&O im ´Stressfall´ dem Manager
lediglich eine scheinbare Sicherheit gibt.“ Die begrenzte
Versicherungssumme und die Tatsache, dass der Manager spätestens nach
seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen keinerlei Kontrolle über den
ihn persönlich betreffenden Versicherungsschutz mehr hat, sprechen
für eine persönliche Absicherung.
Risiken aus Managertätigkeit ab sofort im Fokus der privaten
Beratung
Die Frage nach den persönlichen und möglichen Risiken aus
Organstellungen wird bei der Bestandsaufnahme im Rahmen der
Basis-Finanzanalyse gestellt. „Ab sofort gehört nicht nur eine
private Haftpflichtversicherung zu den notwendigen
Standard-Empfehlungen eines Vermittlers, sondern auch eine
persönliche D&O-Police bei Risiken aus der Organhaftung“,
unterstreicht Stefan Bertinetti, Prokurist der ConceptIF BIZ GmbH.
Das bedeute jedoch nicht, dass Vermittler nun gezwungen sind, auf die
standardisierte DIN-Beratung umzusteigen; sie sollten jedoch
mindestens auf diesem Niveau beraten. Die DIN-Norm stellt somit eine
Mindestanforderung an die private Beratung dar. Das habe einen
einfachen Grund ergänzt Bertinetti: „Bei Haftungsstreitigkeiten um
eine fachgerechte Beratung ist davon auszugehen, dass die Gerichte
die DIN-Norm als Entscheidungsgrundlage für ihre Urteile heranziehen
werden.“ Versicherungskunden sollen daher ab sofort erwarten können,
dass sie in ihren privaten Versicherungsangelegenheiten zumindest auf
dem von der DIN 77230 vorgegebenen Niveau beraten werden.
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