
In der kommenden Grippesaison 2018 / 2019 haben nun auch gesetzlich Versicherte einen verbindlichen Anspruch auf den wirksameren Vierfach-Impfstoff. Das bestätigte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Bislang hatten gesetzlich Versicherte lediglich Anspruch auf die Dreifach-Impfung. Nach einer Studie des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen stammten rund 75 Prozent der zuletzt nachgewiesenen Grippeinfektionen von einem Virustyp, der in der Dreifach-Impfung fehlt.
“Bei Privatversicherten gehört die Vierfach-Impfung bereits zu den Standardleistungen”, erklärt Michael Barke von private-krankenversicherungen.net. “Die privaten Krankenversicherer übernahmen bereits in der zurückliegenden Saison die Kosten für die Vierfach-Impfung”, so Barke. “Der Schritt, dass nun alle Vollversicherten den Vierfach-Impfsoff erhalten, war überfällig – die Studie des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen bestätigt dieses.”
Mit der Aufnahme in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen folgen die deutschen Kassen einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission und der Weltgesundheitsorganisation.
Die Grippeimpfung ist für bestimmte Risikogruppen ein wichtiger Gesundheitsschutz, den man jährlich erneuern muss. Der Impfschutz ist etwa 10 bis 14 Tage nach der Impfung vollständig aufgebaut.