„Die EU-Kommission will die Finanzwirtschaft zu 
nachhaltigeren Investitionen verpflichten. Die Agrarwirtschaft geht 
längst mit gutem Beispiel voran. Deshalb braucht es für sie keine 
weiteren Regelungen, wie sie derzeit in einer Taxonomie-Verordnung 
geplant sind“, erklärt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands
(DRV), Franz-Josef Holzenkamp. Der DRV hat sich in diesem Sinne 
gemeinsam mit anderen führenden Verbänden der Agrarwirtschaft an 
einer Konsultation der EU-Kommission beteiligt.
   Wenn sich jemand mit nachhaltigem Wirtschaften auskennt, dann sind
es die Landwirtinnen und Landwirte und ihre Genossenschaften. 
Entscheidungen auf den Betrieben werden für Generationen getroffen 
und das genossenschaftliche Prinzip garantiert seit über 150 Jahren 
gemeinschaftlichen Wohlstand. „Was Nachhaltigkeit ist, wird bereits 
jetzt im Fachrecht definiert. Auf EU- und Bundes-Ebene werden hohe 
Anforderungen an nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden festgelegt und 
in der Praxis konsequent umgesetzt“, ergänzt der DRV-Präsident. 
Deshalb darf das Fachrecht nicht durch Regelungen der 
Finanzwirtschaft ausgehöhlt werden.
   Die derzeit diskutierte Taxonomie-Verordnung verfolgt das Ziel, 
den Begriff der Nachhaltigkeit für verschiedene Branchen zu 
definieren. Dazu zählt neben der Immobilien- und Energiewirtschaft 
auch die Land- und Forstwirtschaft. „Selbst wenn die Verordnung nur 
für Green Bonds, also festverzinsliche Anleihen, gelten soll, kann 
sie auf längere Sicht negative Auswirkungen auf das 
landwirtschaftliche Kreditgeschäft haben. Das wäre absolut schädlich 
für die wirtschaftliche Entwicklung der Agrarbranche und muss 
verhindert werden“, betont Holzenkamp.
   „Sollten weitergehende Forderungen an den Sektor bestehen, so darf
ausschließlich das Fachrecht angepasst werden“, fordert der 
DRV-Präsident. Anderenfalls würde ein paralleles Rechtsystem 
geschaffen werden, das keiner nationalen Umsetzung mehr bedarf und 
folglich auch nicht an die jeweiligen Besonderheiten in den einzelnen
Mitgliedstaaten angepasst werden könnte.
Über den DRV
   Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich 
orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und 
Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette 
Lebensmittel erzielen die 2.024 DRV-Mitgliedsunternehmen in der 
Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und 
tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von
63,6 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und
damit Eigentümer der Genossenschaften.
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