Nationale Präventionskonferenz will Gesundheitsangebote für Erwerbstätige und arbeitslose Menschen verstärken – Bundesrahmenempfehlungen fortgeschrieben

Gesetzliche Kranken-, Unfall- und
Rentenversicherung und die soziale Pflegeversicherung wollen ihr
Engagement in der Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und
Teilhabeförderung für Erwerbstätige und arbeitslose Menschen
verstärken. Die entsprechend weiterentwickelten
Bundesrahmenempfehlungen hat die Nationale Präventionskonferenz (NPK)
heute beim NPK-Präventionsforum in Dresden vorgestellt. Für die
Arbeitswelt ist es das Ziel der beteiligten Institutionen, ihre
Zusammenarbeit untereinander und mit den Betrieben zu stärken und so
insbesondere die psychische Gesundheit und die Gesundheit des
Muskel-Skelett-Systems zu sichern.

In der neuen Fassung sind hierfür nun unter anderem die möglichen
Beiträge der Sozialversicherungsträger zur freiwilligen betrieblichen
Gesundheitsförderung, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
sowie zu den betrieblichen Aufgaben der Gefährdungsbeurteilung und
die Zugangswege für Betriebe detailliert beschrieben – zum Beispiel
über die neugeschaffenen regionalen Koordinierungsstellen der
gesetzlichen Krankenversicherung, den Firmenservice der Deutschen
Rentenversicherung oder die regionalen Präventionsdienste der
Unfallversicherungsträger. Die NPK setzt sich zudem dafür ein, dass
auch mehr arbeitslose Menschen mit Präventions- und
Gesundheitsförderungsleistungen niedrigschwellig erreicht werden.
Ebenso wie für die lebensweltbezogene Prävention und
Gesundheitsförderung insgesamt bedarf es auch für diese Zielgruppe
akteursübergreifender Steuerungsstrukturen auf kommunaler Ebene.

„Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Krankheiten sind
wesentliche Gründe für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung“, sagt
der amtierende Vorsitzende der NPK und stv. Hauptgeschäftsführer der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Walter Eichendorf.
„Arbeitsbedingte Belastungen können das Erkrankungsrisiko erhöhen.
Dem wollen wir gemeinsam entgegenwirken.“ Unterstützend wirke hier,
dass auch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie beide Ziele
verfolge.

„Veränderungen in der Arbeitswelt können aufgrund erhöhter
Belastungen und Beanspruchungen von Beschäftigten zu gesundheitlichen
Beeinträchtigungen mit erheblichen Auswirkungen auf ihre
Erwerbsfähigkeit führen“, betont auch Brigitte Gross, Direktorin der
Deutschen Rentenversicherung Bund. „Die Deutsche Rentenversicherung
verfolgt mit ihren Beratungsleistungen und ihren Leistungen zur
Prävention und zur Rehabilitation das Ziel Menschen möglichst lang
und gesund im Erwerbsleben zu halten. Durch die jetzt erfolgte
gemeinsame Ausrichtung der Ziele können wir unseren Auftrag
„Prävention vor Reha vor Rente“ noch erfolgreicher umsetzen.“

Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, ergänzt:
„Nachhaltig können Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und
Teilhabeförderung nur dann wirken, wenn alle verantwortlichen Partner
gemeinsam in Steuerung und Vernetzung investieren und an einem Strang
ziehen. Dies gilt nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch in den
Kommunen.“

„Die Gesundheit der Erwerbstätigen zu erhalten und zu fördern
sowie Menschen mit gesundheitlichen Problemen den Wiedereinstieg ins
Berufsleben zu ermöglichen, ist in einer älter werdenden Gesellschaft
das Ziel“, sagt auch Arnd Spahn, Mitglied der NPK und alternierender
Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau. „Hierfür müssen bestehende Angebote ausgebaut
und neue entwickelt werden.“

Die von den Trägern der NPK und dem Verband der privaten
Krankenversicherung als weiterem stimmberechtigten Mitglied der NPK
einstimmig verabschiedeten Bundesrahmenempfehlungen sind die erste
Säule der Nationalen Präventionsstrategie. Sie konkretisieren die
bereits 2016 definierten Ziele „gesund aufwachsen“, „gesund leben und
arbeiten“ und „gesund im Alter“. Neben den Zielen für die Arbeitswelt
und arbeitslose Menschen wurden auch zwei neue Anwendungsbeispiele
für die Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung als
gesamtgesellschaftliche Herausforderungen aufgenommen:

– Qualitätsorientierte Gemeinschaftsverpflegung in Lebenswelten
– Qualitätsorientierte Bewegungsförderung in Lebenswelten

Beteiligt an der Weiterentwicklung der Bundesrahmenempfehlungen
waren außer den NPK-Präventionsforen der Jahre 2016 und 2017 zwei
Arbeitsgruppen der NPK zu „Kommunalen Lebenswelten“ und zur
„Arbeitswelt“. Dort eingebracht haben sich Vertreterinnen und
Vertreter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen
Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialpartner,
der Patientinnen und Patienten sowie die Bundesvereinigung Prävention
und Gesundheitsförderung.

Umgesetzt werden die Bundesrahmenempfehlungen durch
Landesrahmenvereinbarungen, die die Sozialversicherungsträger mit
zuständigen Stellen in den Ländern schließen. Diese wurden inzwischen
in allen Bundesländern verabschiedet. Das Präventionsforum, das
einmal jährlich stattfindet, berät die NPK. Es wird durchgeführt von
der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung im Auftrag
der NPK. Die zweite Säule der Nationalen Präventionsstrategie ist der
Präventionsbericht. Er wird erstmals zum 01. 07. 2019 vorgelegt und
soll dann alle vier Jahre erscheinen.

Die aktuelle Fassung der Bundesrahmenempfehlungen kann auf der
Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter
www.gkv-spitzenverband.de sowie auf der Internetseite der DGUV unter
www.dguv.de heruntergeladen werden.

Die Nationale Präventionskonferenz (NPK)

Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) wurde mit dem am
25.07.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der
Gesundheitsförderung und Prävention eingeführt. Ihre Aufgabe ist es,
eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben
(§§ 20d und 20e SGB V). Träger der NPK sind die gesetzliche Kranken-,
Unfall- und Rentenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung,
vertreten durch ihre Spitzenorganisationen: GKV-Spitzenverband als
Spitzenverband Bund der Kranken- und Pflegekassen, Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung, Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie Deutsche
Rentenversicherung Bund. Sie bilden die NPK als Arbeitsgemeinschaft
nach § 94 Absatz 1a SGB X.

Pressekontakte:

Stefan Boltz
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Tel. 030 288763-768; stefan.boltz@dguv.de

Claudia Widmaier
GKV-Spitzenverband
Tel. 030 206288-4201; presse@gkv-spitzenverband.de

Dr. Dirk von der Heide
Deutsche Rentenversicherung Bund
Tel. 030 865-89178; dirk.heide@drv-bund.de

Martina Opfermann-Kersten
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Tel. 0561 9359-171; martina.opfermann-kersten@svlfg.de

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