
Gut, dass endlich über Deepfake-Pornos geredet wird. Das ist gar nicht zynisch gemeint. Denn es wäre leicht, sich zurückzulehnen und darüber lustig zu machen, dass schon wieder eins von diesen Internet-Themen verschlafen wurde.
Tatsächlich ist aber jeder Tag, an dem endlich hingeguckt wird, ein guter Tag für diejenigen, die von den vielen Formen digitaler Gewalt betroffen sind und denen fast nie jemand zuhört. Die erste Deepfakes-App, mit der es leicht war, Gesichter in Videos gegen andere auszutauschen, gab es Anfang 2018 in den App-Stores. Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Bundestags hat 2019 auf das Problem hingewiesen. Seitdem gibt es immer wieder spektakuläre Fälle, die kurz Öffentlichkeit für das Thema schaffen – und dann wieder vergessen werden.
Nun also Collien Fernandes, und endlich scheint sich etwas zu bewegen. Jetzt soll es ganz schnell gehen. Alle waren immer schon dagegen und haben direkt identifiziert, was das Problem ist: Es gibt eine Lücke im Strafrecht, die geschlossen werden muss, denn was nicht verboten ist, kann nicht verfolgt werden. Das ist plausibel und hat dazu den Vorteil, dass ein neuer Paragraf nichts kostet und politische Handlungsfähigkeit ausdrückt. Ja, Strafbarkeitslücken sollten geschlossen werden, aber das ist hier nicht die Lösung.
Vergewaltigungen sind schon verboten. Trotzdem werden die wenigsten Täter verurteilt, und der Weg dorthin ist für die Betroffenen eine Tortur. Zur digitalen Gewalt werden immer wieder kleine Puzzle-Steine ans Strafgesetzbuch angebaut und stolz präsentiert. Was hingegen weiterhin fehlt: verpflichtende Weiterbildungen zu den verschiedenen Formen digitaler Gewalt für Polizei und Justiz, dauerhafte Finanzierung für spezifische Stellen bei Gewaltberatungsstellen. Und die Bereitschaft, den Unternehmen Grenzen zu setzen, die mit den Apps und Plattformen Geld verdienen, auf denen die digitale Gewalt stattfindet.
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