
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (kurz: MaRisk) sind Verwaltungsanweisungen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden. Diese wurden 2005 zum ersten Mal präsentiert und seitdem immer wieder überarbeitet und erneuert.
Im Zuge der letzten Novellierung der MaRisk im Dezember 2012 und den voranschreitenden Entwicklungen rund um das Thema CRD IV/CRR ist erstmals die Compliance-Funktion als besonderer Schwerpunkt der aufsichtsrechtlichen Regulierung i.S.d. MaRisk gleichwertig neben die Aufsichtsfelder Risikocontrolling und Interne Revision gestellt worden und damit verschärft in den rechtlichen Fokus der Unternehmen geraten.
Nach den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssen deutsche Kredit- und Finanzinstitute bis zum 31.12.2013 eine rechtskonforme Compliance-Funktion aufgebaut und vollständig sowie nachvollziehbar dokumentiert haben. Deren Einhaltung wird bei der Jahresabschlussprüfung und durch Sonderprüfungen kontrolliert.
Diese Compliance-Funktion hat nach Maßgabe der MaRisk (AT 4.4.2) die institutseigenen Regelungen, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Vorgaben gewährleisten, zu bewerten, zu überwachen sowie die Geschäftsleiter und Geschäftsbereiche hinsichtlich der Einhaltung dieser Bestimmungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Identifizierung der – unter Risikogesichtspunkten zu bestimmenden – wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und der Vollzug eines internen kulturellen Wandels im Rahmen des internen Change Managements sind wohl die größten Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen.
Die Syncwork AG untersucht und beurteilt in diesem Zusammenhang Ihr Compliance Management System (CMS) im Hinblick auf die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen mit folgenden Schwerpunkten:
– Aufbau/Weiterentwicklung einer funktionsfähigen Compliance-Funktion
– Definition der Funktionen und Pflichten des Compliance-Beauftragten
– Anbindung in die Prozess- und Ablaufstruktur
– Berichtwesen und vollständige Dokumentation
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Die Syncwork AG ist ein herstellerneutrales, unabhängiges Unternehmen für Managementberatung und Informationstechnologie, welches 2001 unter Beteiligung namhafter Investoren gegründet wurde. Neben dem Hauptsitz in Dresden sind die Berater zudem an den Standorten Berlin, Köln, München und Wiesbaden bundesweit sowie im europäischen Ausland tätig. Im Jahr 2007 wurde die Tochtergesellschaft Syncwork Suisse AG mit Sitz in Zürich gegründet. Syncwork steht für einen umfassenden Beratungsansatz, der Expertise zu aktuellen betriebswirtschaftlichen Themen mit informationstechnischer und organisatorischer Umsetzungskompetenz verbindet. Die Kernkompetenz ist die kundennahe und ganzheitliche Beratung von der Konzeption bis zur Umsetzung. Das Leistungsspektrum erstreckt sich über die vier Bereiche Management Consulting, Business Intelligence, SAP-Consulting sowie Informationstechnologie.
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