Von den mehr als 70 Millionen gesetzlich
krankenversicherten Menschen in Deutschland müssen ab 1. April viele
mit einem Anstieg der gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen
Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfallen, können
dann fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein, die
von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen werden, teilt der
Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Grund ist das Absenken von so
genannten Festbeträgen (Erstattungshöchstbeträgen), von dem sich die
gesetzlichen Krankenkassen jährliche Einsparungen in Höhe von 105
Millionen Euro versprechen. Senken die pharmazeutischen Hersteller
ihre Preise nicht parallel ab, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht
für die Patienten entstehen. Nach Berechnungen des DAV nehmen die
Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in
den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: Im Jahr 2017 waren
es schon mehr als 2,1 Milliarden Euro.
Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem starke
Schmerzmittel (Betäubungsmittel) mit den Wirkstoffen Fentanyl,
Morphin und Oxycodon. Auch häufig von Ärzten verordnete Substanzen
wie Prednisolon (Entzündungshemmer) oder Clopidogrel (Blutverdünner)
gehören dazu. Des Weiteren wird zum 1. April erstmals für Infliximab
(Rheumamittel) ein Festbetrag festgelegt. Zeitgleich zu den
kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen treten zum 1. April auch
kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen
können, dass Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat auf ein
neues Medikament umstellen müssen. So haben die Allgemeinen
Ortskrankenkassen (AOK) nach eigenen Angaben mehr als 100 Wirkstoffe
mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr vergeben, darunter
der Magensäurehemmer Pantoprazol und das Schmerzmittel Metamizol.
Auch die DAK Gesundheit hat Open-Book-Verträge zum 1. April
geschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits zum 1.
März mehr als 100 Fachlose in Rabattverträgen für die Versorgung
ihrer Versicherten vergeben. Durch die Umstellung auf ein anderes
Rabattarzneimittel kann sich auch die Zuzahlungshöhe ändern.
Eine jeweils aktuelle Liste mit allen zuzahlungsfreien
Arzneimitteln ist auf dem Gesundheitsportal APONET unter
www.aponet.de zu finden.
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.aponet.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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