Neue Bankenrichtlinie: DIW Berlin befürwortet schärfere Vorschriften für Kreditverbriefungen und warnt vor zu langen Übergangsfristen

Das DIW Berlin befürwortet grundsätzlich den Gesetzentwurf zur besseren Eigenkapitalausstattung von Banken und schärfere Vorschriften für Kreditverbriefungen, warnte jedoch vor zu langen Übergangsfristen. „Eine Übergangsfrist von 30 Jahren ist in ihrer Wirkung kaum abschätzbar und könnte die Stabilität des Finanzsystems erneut beeinträchtigen“, erklärte DIW-Expertin Dorothea Schäfer in einer Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages. Mit dem „Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie“ will die Bundesregierung diverse EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen.

Landesbanken als warnendes Beispiel

„Schon einmal haben lange Übergangsfristen unerwünschte Folgen gezeitigt“, sagte Schäfer im Hinblick auf die Abschaffung der staatlichen Haftung für die deutschen Landesbanken im Jahr 2001 mit einer Übergangsfrist bis 2015. In der Folge war es zu risikoreichen Geschäften der Landesbanken auf dem internationalen Kapitalmarkt gekommen, für die der Steuerzahler heute geradestehen muss.

Verbriefungskaskaden müssen verhindert werden

Das DIW Berlin sprach sich außerdem für einen höheren Selbstbehalt bei Verbriefungen aus. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Höhe von fünf Prozent Selbstbehalt bei jeder Transaktion sei wahrscheinlich zu gering, sagte Schäfer. Um Kaskaden von Kreditverbriefungen wie in der jüngsten Finanzkrise künftig zu verhindern, müsse ein Selbstbehalt zudem auf jeder Verbriefungsstufe erfolgen. „Oder man muss mehrstufige Verbriefungen einfach verbieten. Komplexe Strukturen, die niemand mehr durchschauen kann, müssen verhindert werden“, sagte Schäfer.

Europaweite Finanzmarktaufsicht erforderlich

Kritisch äußerte sich die DIW-Expertin zu den geplanten Regelungen zur europaweiten Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden: „Ein Aufsichtskollegium ohne Mandat zu bindenden Beschlüssen ist sinnlos. Damit liegt die Entscheidung weiter bei der nationalen Finanzaufsicht, die damit überfordert ist. Nur eine europäische Finanzmarktaufsicht kann grenzüberschreitende außerbilanzielle Aktivitäten und Regulierungsarbitragen verhindern.“ Beispielsweise muss in Zukunft die Bankenaufsicht darüber wachen, dass Banken nur Verbriefungen kaufen, bei denen der ursprüngliche Kreditgeber den erforderlichen Kreditanteil in den eigenen Büchern behalten hat. Gegebenenfalls muss sie Verstöße ahnden. Ob diese Regulierung bei grenzüberschreitenden Instituten ohne europäische Finanzmarktaufsicht tatsächlich durchgesetzt werden kann, ist mehr als fraglich, insbesondere da auf die nationalen Aufsichten ohnehin bereits eine Vielzahl neuer Aufgaben zukommt.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie“, Drucksache 17/270

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