Neue Beihilfe-Leitlinien der EU-Kommission – Flughafenverband ADV begrüßt europaweit einheitliche Vorgaben für eine zukunftsweisende Entwicklung der Flughafeninfrastruktur

Mit neuen Vorgaben regelt Brüssel, unter welchen
Voraussetzungen Flughäfen eine Förderung der öffentlichen Hand
erhalten können. Die neuen Beihilfe-Leitlinien werden voraussichtlich
morgen im Kabinett verabschiedet und umgehend in Kraft treten.
Gegenüber den ersten Entwürfen der EU-Kommission sieht der
Flughafenverband ADV deutliche Verbesserungen.

„Die EU-Kommission hat erkannt, dass Flughäfen Arbeitsplätze
sichern und volkswirtschaftlich von unverzichtbarer Bedeutung sind.
Die vorliegenden Leitlinien sind ein Beitrag zu einer
verantwortungsvollen EU-Luftverkehrspolitik. Sie bieten die Chance
für eine zukunftsweisende Entwicklung der Flughafeninfrastruktur“,
fasst ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel die Bewertung der
deutschen Flughäfen zusammen.

Ralph Beisel blickt auf die Arbeit der ADV während der
Entstehungszeit der Leitlinien zurück: „Der Flughafenverband konnte
in den vergangenen Wochen und Monaten der EU-Kommission deutlich
machen, dass eine Perspektive für das bewährte deutsche
Flughafensystem erforderlich ist. Es ist uns gelungen
sicherzustellen, dass eine öffentliche Unterstützung über einen
Zeitraum von zehn Jahren möglich sein muss.“ Von den neuen Leitlinien
verspricht sich der Flughafenverband ADV, dass notwendige
Entscheidungen über die öffentliche Förderung von Flughäfen in
Brüssel künftig zügig getroffen werden.

ADV erwartet Nachbesserungen in zwei Punkten

Für den weiteren Umgang mit den Leitlinien formuliert der
Flughafenverband deutliche Erwartungen: Erstens: Die EU-Kommission
muss die schon langjährig anhängigen Verfahren zügig beenden.
Flughäfen, Airlines und Passagiere erwarten Rechts- und
Planungssicherheit. Langjährig verschleppte und nicht entschiedene
Verfahren gehören umgehend eingestellt. Zweitens: Die EU-Kommission
muss anerkennen, dass Entscheidungen zur Entwicklung der
Flughafeninfrastruktur in die Entscheidungskompetenz der
Mitgliedsstaaten gehören. Hier muss eine Rückverlagerung erfolgen.
Flughafeninfrastruktur ist ein wichtiger Teil der nationalen
Daseinsvorsorge. Zu oft greifen Brüsseler Entscheidungen in souveräne
Rechte der Mitgliedsstaaten ein.

Bundesregierung zum entschlossenen Handeln aufgefordert

Die Beihilfeleitlinien der EU-Kommission können und müssen auf
nationaler Ebene detailliert werden. „Jetzt ist der Einsatz der
Bundesregierung gefordert. Kleinere und mittlere Flughäfen dürfen im
europäischen Wettbewerb zu anderen Flughafenstandorten nicht
benachteiligt werden. Sicherheitseinrichtungen wie etwa die
millionenteuren Kosten für Feuerwehren dürfen keineswegs den
Betriebskosten der deutschen Flughäfen zugerechnet werden, wenn in
unseren Nachbarländern hierfür der Staat aufkommt“, so
Hauptgeschäftsführer Beisel. „Wir appellieren an das
Bundesverkehrsministerium, die von der EU-Kommission vorgesehenen
Möglichkeiten zur Anmeldung einer nationalen Regelung in Brüssel zu
nutzen“. Die Flughäfen versprechen sich davon eine klare
Rechtsgrundlage, die künftig Auseinandersetzungen mit Brüssel
vermeiden hilft.

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Friederike Langenbruch
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