Die Banken müssen der Aufsicht künftig 
detaillierte Informationen über das Geschäft mit Kleinunternehmen und
Privatkunden liefern. Insgesamt 50 bis 60 Millionen Darlehen in 
Deutschland sind davon betroffen.  Mit dem Projekt „AnaCredit“ fällt 
damit erstmals das Massenkreditgeschäft unter die Regulierung und 
nicht mehr nur Millionendeals. Betroffen sind daher Sparkassen, 
genossenschaftliche Institute und Kreditbanken ebenso wie 
Bausparkassen. Für sie alle bedeutet AnaCredit eine enorme 
Herausforderung, wie Analysen der auf Finanzdienstleister 
spezialisierten Unternehmensberatung Cofinpro zeigen.
   Bisher waren die Institute lediglich verpflichtet, Kredite in 
Millionenhöhe an die deutsche Bundesbank zu melden (§ 13 – 14 KWG). 
Voraussichtlich ab Ende 2017 soll diese Schwelle massiv gesenkt 
werden: Künftig müssen die Geldhäuser europaweit ihrer Zentralbank 
jedes einzelne Darlehen voraussichtlich ab einer Meldeschwelle von  
25.000 Euro  melden, so sehen es die Pläne vor. Hinzukommen sollen 
nach derzeitigem Stand Meldungen zu notleidenden Krediten ab 100 
Euro. Im ersten Schritt werden Kredite an juristische Personen 
erfasst, anschließend erfolgt die Ausweitung auf private Haushalte. 
Die Veröffentlichung der neuen Verordnung wird bis zum Herbst 2015 
erwartet.
   Die EZB will mit diesem Projekt ihre Datenbasis erweitern und die 
Qualität ihrer Statistiken verbessern. Gleichzeitig ist ein Austausch
der erhobenen Informationen zwischen den nationalen Zentralbanken 
geplant. Als Aufsichtsbehörde will die EZB damit die Stabilität des 
Finanzsystems wirksamer überwachen.
   „Was aufgrund der Erfahrungen aus der Finanz- und Bankenkrise nach
einem guten Plan klingt, bringt für die Institute enorme 
Herausforderungen mit sich“, sagt Dirk Ungemach-Strähle, Experte für 
das Kreditgeschäft und regulatorische Themen bei Cofinpro. „Viele der
von der EZB künftig geforderten rund 150 Attribute werden bislang von
den Instituten nicht einmal erhoben. Zudem sind die Informationen auf
unterschiedliche Geschäftsbereiche und IT-Systeme verteilt. All diese
Daten müssen nun zusammengeführt und neue Informationen gesammelt 
werden.“ Das verursacht hohe Kosten für die Implementierung sowie für
den laufenden Betrieb.
   „Grundsätzlich ist es sinnvoll, AnaCredit mit weiteren neuen 
Anforderungen an das Meldewesen beziehungsweise Reporting zu 
koordinieren“, so Dirk Ungemach-Strähle. Denn es stehen noch eine 
Reihe weiterer Regulierungs-Projekte an. „Die zunehmenden 
Anforderungen an Inhalt, Form und Umfang der Meldungen erfordern eine
flexible Reporting-Architektur, idealerweise auf Basis eines 
konsolidierten Datenhaushaltes (Single-Point-Of-Truth)“, so der 
Cofinpro-Regulierungsexperte.
Über Cofinpro (www.cofinpro.de)
   Cofinpro unterstützt Deutschlands führende Finanzdienstleister bei
der Verbesserung von Geschäftsprozessen. Zu den Kunden zählen große 
Privatbanken, Landesbanken und der genossenschaftliche Sektor sowie 
die führenden Kapitalverwaltungsgesellschaften. Gegründet 2007 als 
mitarbeitergetragene Aktiengesellschaft beschäftigt die 
Unternehmensberatung inzwischen 100 Bank- und Technologieexperten. 
Neben der Zentrale in Frankfurt am Main unterhält Cofinpro Standorte 
in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe, Köln, Hamburg, Hannover und
Dresden.
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