Berechtigte Forderung
In seltener Eintracht wollen DGB und Arbeitgeber die schon lange
umstrittenen Ein-Euro-Jobs per Veto-Recht weiter stutzen. Beide haben
gute Gründe für diese ungewöhnliche Koalition: Gewerkschafter
befürchten, dass Arbeitslose dank der Ein-Euro-Jobs zwar aus der
Statistik verschwinden, aber aufs Abstellgleis gestellt werden. Und
Unternehmer, besonders Handwerker, kritisieren, dass ihnen Aufträge
entgehen und reguläre Beschäftigung verdrängt wird.
Tatsächlich verzerrt der Einsatz von Ein-Euro-Jobbern in vielen
Fällen den Wettbewerb. Zumindest, wenn Langzeitarbeitslose verstärkt
Kernaufgaben des Stammpersonals übernehmen müssen. Befeuert wird die
Kritik noch durch wissenschaftliche Studien: Demnach verbessern
Ein-Euro-Jobs die Chancen auf reguläre Beschäftigung nicht, sondern
verschlechtern sie sogar. Daher hat auch der Bundesrechnungshof 2010
diese Art der Arbeitsmarkt-Förderung gerügt.
Zwar lässt sich gut nachvollziehen, dass die klammen Städte und
Gemeinden Ein-Euro-Jobber vielfältig einsetzen, etwa zur
Fassadenreinigung, zur Aushilfe in Bibliotheken oder zum Putzen von
Schulen. Die Kommunen treibt die Finanznot. Doch gerade wenn der
Jobmotor brummt, muss es das vorrangige Ziel sein, Arbeitslose vom
zweiten in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Viel spricht daher
dafür, Arbeitgebern und Gewerkschaften ein Veto-Recht einzuräumen.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: 0541/310 207