Große Hoffnungen fehl am Platz
Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger? Sozialverbände fordern dies
schon lange. Denn von 359 Euro im Monat zu leben ist alles andere als
komfortabel. Die gerichtlich verfügte Neuberechnung der Regelsätze
wird deshalb mit größter Aufmerksamkeit verfolgt.
Langzeitarbeitslose sollten sich allerdings vor allzu großen
Hoffnungen hüten. Denn das Verfassungsgericht hat nicht etwa die Höhe
der Leistungen kritisiert, sondern die Berechnungsweise. Auf
Missbilligung ist insbesondere gestoßen, dass Ausgaben für Bildung
und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ausgeklammert worden
sind. Vor allem für die 1,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Haushalten
muss deshalb mehr getan werden. Dies bleibt umso wichtiger, als gute
Bildung die beste Vorbeugung gegen Armut ist.
Im Übrigen sollten sich die Regelsätze an der Entwicklung der
Inflation und der Nettolöhne orientieren. Entsprechende Überlegungen
gehen in die richtige Richtung. Denn so können zwei wichtige Faktoren
in Verbindung gebracht werden: die Bedürftigkeit der
Langzeitarbeitslosen und die Leistungsfähigkeit der
Solidargemeinschaft. Spannende Frage ist nun, wie viel Gewicht den
einzelnen Aspekten gegeben wird.
Allzu viele Gründe zur Freude werden Hartz-IV-Empfänger dennoch
nicht haben. Denn eventuellen moderaten Anhebungen der Bezüge stehen
vielfach Kürzungen an anderer Stelle gegenüber, etwa beim Elterngeld
oder bei der Bemessung des Wohnraums.
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