Ein erlaubter Trick
Ein Gesetz aufspalten, damit der Bundesrat außen vor bleibt und
nicht zustimmen muss: Das ist ein Trick. Aber ein rechtlich
zulässiger, wie die obersten deutschen Richter in Karlsruhe vor
Jahren festgestellt haben. Denn wie sie Gesetze aufteilen und
einbringen, das liegt ganz in der Freiheit und im Ermessen von
Bundestag und Bundesregierung.
Vor der schwarz-gelben Koalition haben bereits etliche frühere
Regierungsbündnisse in Berlin diese Methode genutzt, um die anders
gelagerte Mehrheit in der Länderkammer zu umgehen. Wenn sich daher
die Opposition nun beim Sparpaket empört über das Verfahren zeigt und
von Vorbeischleusen spricht, ist der Aufschrei scheinheilig. Denn
während der Regierungszeit von Kanzler Gerhard Schröder setzten
selbstverständlich auch Sozialdemokraten und Grüne die Aufspaltung
ein, um damit die Länderkammer zu umgehen – beispielsweise beim
Lebenspartnerschaftsgesetz.
Dennoch sind Angela Merkel und ihre Mitstreiter gut beraten, die
Opposition mit ins Boot zu holen und das Angebot von
SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles zu Verhandlungen in Einzelfragen
anzunehmen. Das gilt schon allein, weil die geplanten Einsparungen im
Bundeshaushalt in ihrer Größenordnung einmalig sind. Nötig sind sie
auch wegen der milliardenschweren Verschuldung, die ja nicht eine
einzige Regierung allein verursacht hat. Die gewaltige Aufgabe des
Schuldenabbaus gebietet es, dass alle Beteiligten parteitaktisches
Vorgehen hintanstellen.
Christof Haverkamp
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