Blanker Hohn
Nichts hat man beim Internationalen Währungsfonds aus dem
vermeintlichen Vergewaltigungsskandal um Dominique Strauss-Kahn
gelernt. Wie konnte eine Frau ins Amt gehoben werden, über deren Kopf
ein solches Damoklesschwert schwebt?
Natürlich gilt auch für Lagarde zunächst einmal die
Unschuldsvermutung. Aber als sie für die Nachfolge im IWF-Chefsessel
ins Spiel gebracht wurde, war längst bekannt, dass sie Altlasten in
Form erheblicher Anschuldigungen mit ins Amt bringt.
Erst nach einer Untersuchung der Vorwürfe durch die Justiz hätte
Lagarde auf den Posten gesetzt werden dürfen. Dass ihr als neue
Klausel in den Vertrag geschrieben wurde, sie müsse alles vermeiden,
was nur den Anschein des Ungebührlichen haben könnte, ist in diesem
Zusammenhang blanker Hohn. Wendet man diesen Anspruch rückwirkend an,
dann erfüllt sie die Anforderungen zur Ausübung ihres Jobs nicht. Die
Konsequenz müsste Rücktritt lauten.
Selbstverständlich wird Lagarde sich darauf berufen, dass das
Ergebnis der Ermittlungen abgewartet werden müsse. Das wird aber noch
Jahre auf sich warten lassen – und so lange haftet der Vorwurf
mangelnder Integrität an der Chefin und dem Währungsfonds.
Gerade in Zeiten drohender Staatspleiten ein verheerendes Signal.
Ein stiller Arbeiter vom Typ Horst Köhler täte gut. Der war von 2000
bis 2004 IWF-Chef – ganz ohne Skandal.
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