Lebensbejahend
Die Gründe der Kirchenvertreter für ihre heftige Kritik in Ehren:
Der Bundesgerichtshof hat ein sorgfältig abgewogenes und
lebensbejahendes Urteil zum heiklen Thema Präimplantationsdiagnostik
(PID) gesprochen.
Lebensbejahend ist der Leipziger Richterspruch vor allem deshalb,
weil er zu einer höheren Zahl von Kindern führen kann, die durch
künstliche Befruchtung auf die Welt kommen. Diese Zahl ist in
Deutschland stark zurückgegangen, seit Paare mit Kinderwunsch die
Behandlungskosten für den ersten bis dritten Versuch zur Hälfte und
danach in voller Höhe selbst zahlen müssen. Nicht selten enden
aufwendige und entsprechend kostspielige Versuche der
In-vitro-Fertilisation mit einschneidenden Negativerlebnissen wie
Fehlgeburten. Damit müssen die Betroffenen meist ganz alleine
klarkommen.
Ihnen auch in solchen Situationen Hoffnung auf ein gesundes Kind
zu geben stünde dieser Gesellschaft gut zu Gesicht. Genau dies hat
auch der BGH im Sinn – und keineswegs die Legitimierung einer
Eliteauswahl von Embryonen. Die Sorgfalt bei der Urteilsfindung zeigt
sich auch daran, dass es sich auf Fälle beschränkt, in denen eine
große Gefahr schwerer genetischer Schäden für die Wunschkinder
besteht. Nun ist die Regierung gefordert, Klarheit über die
Rechtmäßigkeit der PID zu schaffen. Sie muss es zugleich fördern,
dass mehr Kinder ohne künstliche Befruchtung geboren werden.
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