Neue OZ: Kommentar zu Justiz / Sicherungsverwahrung

Mit Sicherheitslücken

Das ist keine leichte Aufgabe: Der Gesetzgeber muss das
Menschenrecht auf Freiheit beachten, das auch ein Schwerverbrecher
genießt, nachdem er seine Strafe verbüßt hat – gleichzeitig jedoch
haben die Politiker die Allgemeinheit vor weiteren schlimmen
Straftaten zu schützen. Anders formuliert: Sie müssen in der
Gesellschaft für Sicherheit sorgen und mögliche weitere Opfer
vermeiden.

Wegschließen – und zwar für immer: Diese markige Forderung erhob
einst Bundeskanzler Gerhard Schröder angesichts von
Wiederholungstätern. Doch die nachträgliche Sicherungsverwahrung ging
dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eindeutig zu weit.
Diese Ansicht mag man als praxisfern kritisieren, aber das führt
nicht weiter. Gefragt sind vielmehr praktische Lösungen, die zugleich
die strengen Vorgaben der Richter in Straßburg erfüllen.

Die elektronische Fußfessel ist der Versuch, mit dem Dilemma
umzugehen. Eine ideale Alternative ist sie nicht. Sie bringt
gefährliche Sicherheitslücken mit sich, wie die Gewerkschaft der
Polizei zu Recht beklagt. Denn ein früherer Täter lässt sich mit der
Fußfessel nur bedingt kontrollieren. Daher kann sie allenfalls ein
Mittel neben mehreren anderen sein, um weitere schwere Verbrechen von
Mördern oder Sexualstraftätern wirksam zu verhindern.

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