Hart an der Grenze
Die schwarz-gelbe Koalition geht mit ihrem Kompromiss zur
Sicherungsverwahrung hart an die Grenze des Rechtsstaats. Mehr war
nicht drin, wenn die neuen Vorschriften vor den Augen der obersten
Richter in Karlsruhe und Straßburg bestehen sollen.
Jene 65 Straftäter, die nach einem Urteil des
Menschenrechtsgerichtshofs nach wie vor zu Unrecht in deutschen
Gefängnissen sitzen, lassen sich nicht länger einfach wegsperren.
Auch wenn das mancher in der Union vorgaukelte. Es reicht nicht mehr,
das Schild an der Zellentür von Strafe in Sicherungsverwahrung zu
ändern. Wer nach verbüßter Haft zum Schutz der Allgemeinheit
weiterhin eingeschlossen bleibt, der muss zugleich die Chance
bekommen, mit Therapeuten an sich zu arbeiten. Nur so kann er eines
Tages vielleicht wieder in Freiheit gelangen. Diese Perspektive
billigen das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention selbst dem
schlimmsten Verbrecher zu.
Union und FDP tragen dem Rechnung, indem sie Therapie und
Resozialisierung bei Sicherungsverwahrten endlich viel stärker in den
Fokus rücken wollen. Das ist freilich kein Freibrief für jene
Gewalttäter, bei denen eine Abkehr von ihren Triebtaten nicht zu
erwarten ist. Sie können auch künftig auf Dauer von der Bevölkerung
ferngehalten werden. Die Koalition hat also doch noch eine
vernünftige Reform hinbekommen. Nach dem absurden Schlagabtausch der
vergangenen Monate war es höchste Zeit.
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