Wenn Verträge gebrochen werden
Pacta sunt servanda – Verträge müssen eingehalten werden. So
lautet ein nicht nur moralischer Leitsatz im öffentlichen und
privaten Recht. Politik und Energiekonzerne scheinen sich darum nur
wenig zu scheren, wenn es um den Stopp des Atomausstiegs geht. Der
Atomkonsens vor acht Jahren mitsamt den Unterschriften ist das Papier
nicht mehr wert, auf dem er festgehalten wurde.
Die Würfel für längere Laufzeiten von Atomkraftwerken sind zwar
gefallen. Doch wer glaubt, ein Schub für das Bruttosozialprodukt
inklusive neuer Jobs sei nur noch eine Frage der Zeit, muss sich
womöglich bald eines Besseren belehren lassen. Auch rasant fallende
Strompreise und eine verstärkte Eindämmung von Treibhausgasemissionen
sind längst nicht sicher. Selbst das vor einer Woche vorgelegte
Energiegutachten enttäuscht solche Hoffnungen.
Positiv ist allenfalls, dass längere Laufzeiten an das jeweilige
Alter und die Sicherheit von Reaktoren geknüpft sein sollen. Das
hieße dann auch, dass Alt-AKW wie Neckarwestheim 1, Biblis und
Brunsbüttel nicht mehr lang am Netz sind und Pannenmeiler wie Krümmel
ebenfalls bald Geschichte sein werden.
Doch wie auch immer der endgültige Beschluss der Regierung
ausfällt: Er ruht auf tönernen Füßen, weil Klagen beim
Bundesverfassungsgericht gewiss sind. Dann steht auch die Laufzeit
der Koalition auf dem Prüfstand.
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