„Emmely“ sei Dank
Dem Bundesarbeitsgericht und „Emmely“ sei Dank. Das Urteil des
obersten Gerichts im Fall der unrechtmäßig gekündigten
Supermarktkassiererin entfaltet segensreiche Wirkung. Alles andere
wäre im aktuellen Streit um einen Stromklau auch nicht zu verstehen
gewesen.
Denn ging es bei „Emmely“ noch um nicht eingelöste Pfandbons im
Wert von 1,30 Euro, so belief sich der Streitwert beim Diebstahl von
Strom auf 1,8 Cent. Selten ist so berechtigt von einer Bagatelle die
Rede gewesen. Dass der Arbeitgeber trotzdem die Kündigung aussprach,
war völlig überzogen, zumal der Mitarbeiter, der den Akku seines
Motorrollers aufgeladen hatte, fast zwei Jahrzehnte lang seinen
Dienst ohne irgendwelche Vorwürfe versehen hatte. Mit seinem Rauswurf
wurde krass gegen das elementare Rechtsprinzip der
Verhältnismäßigkeit verstoßen.
Überdies stellen sich ganz praktische Fragen. Was ist zum Beispiel
mit dem Handy, das ein Beschäftigter während der Arbeitszeit im Büro
auflädt? Was, wenn es sich um ein privates Telefon handelt? Soll dann
auch noch ein Hundertstel-Cent-Betrag als Kündigungsgrund herhalten?
Es ist an der Zeit, wieder Vernunft einkehren zu lassen. Natürlich
bleibt ein Diebstahl immer ein Diebstahl. Doch alles hat seine
Grenzen – vor allem, wenn es um so etwas Existenzielles wie einen
Arbeitsplatz geht.
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