Neue OZ: Kommentar zu Prozesse/Energie/Braunkohle

Die Richter und die Dreckschleudern

Deutschland zahlt einen hohen Preis für seinen Energiehunger.
Unersättlich fressen sich gigantische Braunkohlebagger im Rheinland
und an anderen Tagebau-Standorten durchs Erdreich und hinterlassen
zerstörte Landschaften. Hinzu kommt, schlimmer noch: Dutzende von
Dörfern sind schon plattgemacht worden, Tausende von Menschen haben
bereits ihre Häuser verloren. Und das alles soll rechtens sein?

Dass Betroffene diese Frage aufwerfen, ist nur verständlich.
Schließlich geht es unter anderem ums Grundrecht auf Eigentum – ein
hohes Gut in der Verfassung. Enteignungen sind laut Gesetz „nur zum
Wohle der Allgemeinheit zulässig“. Aufgabe des Verfassungsgerichts
ist es nun, die Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten
abzuwägen – ein schwieriges Unterfangen. Zwar besteht ein hohes
Interesse an sicherer Energieversorgung. Doch muss es ausgerechnet
Strom aus schmutziger Braunkohle sein? Ist sie wirklich
unverzichtbar? Und kann man es angesichts des Klimawandels noch
verantworten, Hunderte von Millionen Tonnen schädliches Kohlendioxid
aus Braunkohle in die Luft zu blasen?

Leider ist kaum zu erwarten, dass die Richter befriedigende
Antworten geben. Dafür ist das Wohl der Allgemeinheit ein zu
schwammiger Begriff. So bleibt nur der Appell an alle
Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft, die Energiewende
voranzutreiben, damit das Land endlich unabhängig wird von
Dreckschleudern mit Kohlebefeuerung.

Uwe Westdörp

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